Vorbemerkung
Dem vorliegenden schulinternen Hygieneplan liegen zugrunde:
der Rahmen-Hygieneplan für Schulen gemäß §36 Infektionsschutzgesetz vorgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit- Region Hannover vom Juli 2011
und
der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 19.11.2020 .
Beide Hygienepläne behalten ihre Gültigkeit und werden durch folgende Regelungen und schulinterne Besonderheiten erweitert.
Alle Schülerinnen und Schüler, alle beschäftigten Personen in der Manfred-Pelka-Schule, Lehrkräfte, pädogische Mitarbeiterinnen, Vertretungslehrkraft, Lehramtswärter, Förderschullehrkraft, Verwaltungskraft, Hausmeisterin, Reinigungskräfte, Schulassistenten, Betreuer von Arbeitsgemeinschaften oder Fahrrad-Werkstatt, Kollegium des Hortes der Kindertagesstätte Duhnen, alle Erziehungsberechtigte sind angehalten, die Hygienehinweise sorgfältig zu beachten um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung im Hinblick auf übertragbare Krankheiten und ihre Weiterverbreitung vorzubeugen.
Besondere Herausforderungen ergeben sich seit Jahresbeginn 2020 im Rahmen der Coronakrise.
Hier gelten besondere und zusätzliche Hygienemaßnahmen und Empfehlungen, auf die in vielen Elternbriefen der Schulleitung und des Kultusministeriums regelmäßig hingewiesen werden.
– regelmäßiges Händewaschen mit Seife und Wasser
– niesen und husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
– mindestens 1,5 m Abstand zueinander halten
– vor und im gesamten Schulgebäude , auch auf dem Pausenhof
– gilt für alle während der Unterrichtszeiten Gesichtsschutz
– Gesichtsschutzpflicht im Flur-, Treppen-, Toilettenbereich
– die Toilettenräume einzeln nutzen
– besondere Regelungen im Schulgebäude beachten
– kein Austausch von mitgebrachtem Essen oder Trinken
– kein Austausch von Unterrichts- oder Lernmaterialien
– keine Gruppenarbeit, keine Gruppentische, kein Sitzkreis
– Partnerarbeit nur mit Mindestabstand und Gesichtsschutz
– Turnraum wird als Klassenraum genutzt, um möglichst große
Distanz von Einzeltischen zu gewährleisten
– in allen Klassenräumen sind Schülertische mit
größtmöglichem Abstand zueinander anzuordnen
– Computerraum dürfen Schüler nur einen Computer benutzen,
nach Gebrauch werden Kontaktflächen desinfiziert
– Räume dürfen nur mit begrenzter Anzahl von Personen betreten
werden
Durchlüftung nach der “20-5-20 Regel“ (20 Minuten Unterricht, mindestens 5 Minuten Durchlüftung, 20 Minuten Unterricht, wieder Lüftung…) in den Klassenräumen und im gesamten Schulgebäude
Desinfektionsmittel für Flächen und Hände stehen in allen Räumen bereit, Schulkinder dürfen diese nur unter Aufsicht benutzen
Alle Schulkinder betreten nach Klassengruppen getrennt, Abstand wahrend und unter Aufsicht am Morgen bei Unterrichtsbeginn und jeweils nach Pausenschluss in das Schulgebäude
Alle Personen des Schulpersonals erhalten zum täglichen Schutz FFP2-Masken.
Die Benutzung des Schulhofes wird in Abstimmung mit dem Hort nach Klassenstufen geregelt.
Allen Personen, die nicht zum Schulpersonal oder zur Schülerschaft gehören, ist zur Zeit der Zutritt in das Schulgebäude verboten!
Ab Januar 2021 ist Gesichtsschutz für alle auch während des Unterrichtes in den Klassenräumen verpflichtend. Ausnahmen bestehen nur während der Frühstückszeiten in der Klasse am Schülertisch!
Die Schulleitung dankt allen für die Bereitschaft und Hilfe die Hygieneregeln zu befolgen!
Herzlichen Dank
Christine Loock-Kernich im Dezember 2020